Schulung und Bildung von Betriebsratsmitgliedern
Handlungshilfe für Betriebsräte zu § 37 Abs. 6, 7 BetrVG
Erfolgreich mit Schulung und Bildung
Vorteile auf einen Blick:
- Einführung und Überblick
- Rechtliche Voraussetzungen
- Wertvolle Tipps für die Durchsetzung
Die AiB-Betriebsrat-Stichworte aus der Redaktion der Zeitschrift
»Arbeitsrecht im Betrieb« behandeln wichtige Themen der praktischen
Betriebsratsarbeit. Die Texte sind verständlich geschrieben und
ermöglichen mit Hilfe von Checklisten, Formularen, Musterschreiben und
Beispielen ein direktes Umsetzen der Sachverhalte und Empfehlungen.
Das BetrVG bietet dem Betriebsrat mit § 37 Abs. 6, 7 BetrVG einen
Anspruch auf Schulung und Weiterbildung. Der Arbeitgeber ist nach
§ 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Teilnahme an Betriebsräte seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu übernehmen. Die Teilnahme an
Betriebsräteseminaren führt häufig zu Konflikten. Nicht jedes Betriebs ratsmitglied kann jederzeit jedes Betriebsräteseminar besuchen. Die
Arbeitsgerichte haben eine ganze Reihe von Voraussetzungen geschaffen,
die für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vorliegen müssen.
Damit der Betriebsrat seine Bildungsansprüche durchsetzen kann, kommt
es auf die Auswahl des richtigen Seminars und die Einhaltung von
Formalien an. Die Autorin erläutert auf aktuellem Rechtsstand, für welche
Seminare der Arbeitgeber die Kosten zu übernehmen hat und wie der
Betriebsrat seine Rechte im Streitfall durchsetzen kann.
Autorin:
Dr. Gabriele Peter, Rechtsanwältin in Berlin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Unternehmensmitbestimmung, Aufsichtsratswahle
Verfügbarkeit | Lieferbar |
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ISBN | 978-3-7663-7534-6 |
Seiten | 118 |
Erscheinungsform | kartoniert |
Anspruch | einfach |
Autor(en) | Gabriele Peter |
Verlag | Bund-Verlag, Frankfurt |
Reihe | AiB-Stichwort |
Zielgruppe | JAV, Betriebsrat |
Erscheinungsdatum | 25.03.2025 |
Short Title | Schulung Bildung Betriebsrat |
Ausstattung | Buch |
Produktgattung | Leitfäden / Anleitungen |
Anspruch:
einfach: leicht verständlich und schnell zu lesen, ideal zum Einstieg in Themen.
mittel: meist bei Standardtiteln, verständlich geschrieben, Vorkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig.
gehoben: Experten-Titel, überwiegend für freigestellte Interessenvertreter, juristisch gebildete Nutzer und Anwälte geschrieben