SGB III Arbeitsförderung
Beim Arbeitsförderungsrecht (SGB III) sollten Sie die zahlreichen Verknüpfungen mit den übrigen Bereichen des Sozialversicherungsrechts unbedingt berücksichtigen. Dies gilt auch für angrenzende Rechtsgebiete, wie das Arbeits- und Steuerrecht, und die Besonderheiten des sozialrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens.