EXTRA zum Streik
Streik! Aktuelles Wissen zum Thema
Vorteile auf einen Blick
- Basiswissen und aktuelle Grundlagen
- Beiträge anerkannter Expertinnen und Experten
- Fragen und Antworten
Zielgruppen
Betriebsräte, Personalräte
Darum geht es:
Streiks sind ein wichtiges Mittel, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Das EXTRA informiert Betriebs- und Personalräte über rechtliche Grundlagen und Wissenswertes zum Thema Streik. Wann dürfen Beschäftigte streiken? Worauf müssen Betriebs- und Personalräte besonders achten? Und was gilt bei Urlaub, Krankheit oder für Beschäftigte im Homeoffice?
Aus dem Inhalt:
- Grundlagen des Streikrechts
- Stichworte zum Streik von A-Z
- Fachbeiträge aus »Der Personalrat« und »Arbeitsrecht im Betrieb«
- Arbeitshilfen
Mit Fachbeiträgen von Dr. Maximilian Baßlsperger: Beamte als Trittbrettfahrer? (»Der Personalrat« 4/2023) | Streikverbot: BVerfG und EGMR einer Meinung (»Der Personalrat« 3/2024), Peter Berg: Interview, Streik im Betrieb (»Arbeitsrecht im Betrieb« 4/2024), Wolfgang Daniels: Streikverbot für Personalräte? (»Der Personalrat« 4/2023), Prof. Dr. Olaf Deinert: Interview, Streikfolgen für Beschäftigte (»Arbeitsrecht im Betrieb« 3/2025), Gesa Bruno-Latocha und Ulrike Roth: Streikverbot: Weil nicht sein kann, was nicht sein darf (»Der Personalrat« 3/2024), Daniel Weidmann: Wann dürfen Beschäftigte streiken? (»Der Personalrat« 4/2023) | Arbeitsrecht im Streik von A bis Z (»Der Personalrat 4/2023«)
Verfügbarkeit | Lieferbar |
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ISBN | 978-3-7663-7586-5 |
Seiten | 50 |
Erscheinungsform | kartoniert |
Anspruch | mittel |
Verlag | Bund-Verlag, Frankfurt |
Zielgruppe | Betriebsrat, Personalrat |
Erscheinungsdatum | 13.05.2025 |
Short Title | EXTRA Streik |
Ausstattung | Buch |
Produktgattung | Leitfäden / Anleitungen |
Anspruch:
einfach: leicht verständlich und schnell zu lesen, ideal zum Einstieg in Themen.
mittel: meist bei Standardtiteln, verständlich geschrieben, Vorkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig.
gehoben: Experten-Titel, überwiegend für freigestellte Interessenvertreter, juristisch gebildete Nutzer und Anwälte geschrieben