E-Training: Hinweisgeberschutzgesetz

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2023
Erscheinungsform Online/Internetlösung
ISBN 978-3-7663-8562-8
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Exklusiv für Abonnent:innen


Wenig Theorie, viel Praxis ist das Motto.

  • Alles Wichtige zum neuen Gesetz
  • Verständliche, kurze Texte
  • Intuitive Bedienung
  • Lernen mit Spaßfaktor

Die Inhalte auf einen Blick
Was müssen Betriebs- und Personalräte beim neuen Hinweisgeberschutzgesetz wissen? Wo sind sie zu beteiligen? Können sie auch initiativ tätig werden? Das neue Gesetz bringt viele Fragen mit sich, die sich der Anwender spielerisch Schritt für Schritt selbst beantwortet. Das E-Training »Hinweisgeberschutzgesetz« vermittelt das nötige Basiswissen. Die Software ist ein Sachmittel nach § 47 BPersVG bzw. § 40 Abs. 1 BetrVG.

Das Produkt umfasst die folgenden Module:

  • Ab wann gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz und für wen?
  • Wer kann Verstöße melden?
  • Welche Verstöße können Beschäftigte melden?
  • Wo und wie können Hinweisgebende Verstöße melden?
  • Wie sind Hinweisgeber geschützt?
  • Welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebsräte / Personalräte?
  • Wie geht es nach einer Meldung weiter?
Ein Handout fasst alle Inhalte zusammen und steht nach dem Abschluss als PDF zum Download bereit.

Nutzungsdauer: 3 Monate
Die Zugangsdaten werden per E-Mail verschickt.

Exakt zugeschnitten auf die Arbeit im Betriebs- und Personalrat!

Blick ins Produkt
Unter »Rezensionen und mehr« erhalten Sie einen ersten Einblick, was Sie im E-Training erwartet.
Mehr Informationen
Verfügbarkeit Lieferbar
ISBN 978-3-7663-8562-8
Seiten 0
Erscheinungsform Online/Internetlösung
Anspruch einfach
Verlag Bund-Verlag, Frankfurt
Erscheinungsdatum 24.08.2023
Short Title E-Training: HinSchG
Ausstattung Online-Module
Produktgattung Module
Leseprobe 1 (539.39 kB)

Anspruch:

Die Punkte beschreiben den Charakter eines Artikels und unterstützen Sie in Ihrer eigenen Bewertung:
einfach: leicht verständlich und schnell zu lesen, ideal zum Einstieg in Themen.
mittel: meist bei Standardtiteln, verständlich geschrieben, Vorkenntnisse sind von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig.
gehoben: Experten-Titel, überwiegend für freigestellte Interessenvertreter, juristisch gebildete Nutzer und Anwälte geschrieben
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